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Informationen zu Stiften und Spenden

Gute Nachrichten für Steuerbürger

Informationen zu Stiften und Spenden

Durch die Stiftungsgesetznovellen der Bundesländer wurden die Voraussetzungen  für  bürgerschaftliches Engagement erheblich verbessert. Ziel ist die Entlastung des Staates. Gleichzeitig wird aber auch eine weitere Demokratisierung von Kunst und Kultur erreicht. Zum Ausgleich gilt für Stifter und Spender eine fiskalische Abzugsfähigkeit bis zu einem Betrag bzw. Wert von 1 Mio EUR (alleinveranlagend) bzw. 2 Mio EUR (gemeinsam veranlagend). Dieser Betrag kann entweder in einem Zeitraum von 10 Jahren einmalig  oder individuell gestückelt auf diese Jahre ausgeschöpft werden. Nicht genutzte Freibeträge können auf die nächsten 10 Jahre fortgeschrieben werden. Abzugsfähigkeit besteht bei allen persönlichen Einnahmen aus Einkommen, Renten, Kapitalerträgen und Erbschaften.

Zusätzlich kann jeder Steuerbürger jährlich bis zu 20% seiner zu versteuernden Einkünfte im Rahmen von Spenden als Sonderausgaben geltend machen. Spenden, die die Höchstbeträge überschreiten oder im Veranlagungszeitraum nicht berücksichtigt werden können, sind unbegrenzt vortragsfähig.

Ihre Sachspenden sind willkommen

Alternativ oder ergänzend können auch Sachspenden zugewendet werden. Interesse besteht im Rahmen unserer Stiftungszwecke insbesondere an Kunstwerken /Kunstsammlungen, Immobilien (z.B. für Ausstellungszwecke oder Stipendiatsateliers),  geeigneten technischen Geräten und Fahrzeugen. Wir wissen Ihre Zuwendungen zu schätzen.

Spenden Sie Ihre Kunst

Bitte vorab Abbildung und Daten übermitteln
an: winterstiftung(at)web.de

Gesucht werden deutsche und internationale Gemälde,
Zeichnungen, Grafiken, Fotografien, Skulpturen und Archive
der Moderne und zeitgenössischen Kunst.

 Bei Annahme erfolgt steuerabzugsfähige Spendenquittung

Eine Stiftungsbescheinigung zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt  wird  nach unabhängiger Bewertung über die Stiftung ausgehändigt. Sie garantiert Ihnen die Absatzfähigkeit Ihrer Zuwendung.

Die Winter Stiftung Hamburg begrüßt alle Zustiftungen und Spenden und sichert eine satzungsgemäße Verwendung ausschließlich zu gemeinnützigen Zwecken zu.
Gerne informieren wir Sie im Rahmen eines persönlichen Gesprächs über Ihre Chancen und Möglichkeiten in der Zusammenarbeit mit uns.

(c) 2010 - 2024  Winter Stiftung, Hamburg

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